Zusätzliche Betreuung § 45B SGB XI
Die
Beschäftigung und Betreuung soll sich an den
jeweiligen Wünschen unserer Kundinnen und Kunden orientieren. Unter besonderer
Berücksichtigung der individuellen Interessen wird ein passendes
Betreuungsangebot zugeschnitten.
Dabei
ist es wichtig, auf jede Person einzugehen
und seine Vorlieben herauszufiltern. Die Art der Betreuungsaufgaben wird daher
in Absprache mit den Klienten, Angehörigen und Betreuern festgelegt.
Um einen besseren Eindruck zu erhalten, nennen wir
Ihnen einige vorstellbare Aktivitäten:
- Singen
- Bewegung
- Malen
und handwerkliche Aktivitäten
- Lesen
- Spielen
- Tanzen
und Musik hören
- Biographiearbeit
- Spaziergänge
- Gespräche
führen
- über
aktuelle Tagesgeschehen aufklären und gemeinsam besprechen
- kleine
Gymnastikübungen