Beratungsbesuche §37 SGB xI
Wenn
Sie ausschließlich Pflegegeld bei der
Pflegekasse beantragt haben, sind Sie gesetzlich verpflichtet, in folgenden
Zeitabständen Beratungsbesuche durchführen zu lassen:
- Pflegestufe
1: halbjährlich
- Pflegestufe
2: halbjährlich
- Pflegestufe
3: vierteljährlich
Die
Beratungsbesuche werden von unseren
Pflegefachkräften nach vorheriger Terminvereinbarung durchgeführt und dienen
der Sicherung der Qualität der häuslichen Pflege. Gleichzeitig geben wir Ihnen
Hilfestellung für den Alltag und beraten die Pflegenden.
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