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Verhinderungspflege / Urlaubspflege 

Der Anspruch auf Verhinderungspflege besteht, wenn die Person, welche Ihren Angehörigen versorgt (auch neben einem Pflegedienst), wegen Erholungsurlaubs, Krankheit oder aus anderen Gründen an der Pflege gehindert wird.

Verhinderungspflege wird für höchstens vier Wochen (28 Kalendertage) im Kalenderjahr gezahlt. Aufwendungen der Pflegekassen können sich im Kalenderjahr auf bis zu 1.550 € belaufen, wenn die Verhinderungspflege durch Pflegepersonen sichergestellt wird.

Voraussetzung ist, dass eine oder mehrere Privatpersonen den Pflegebedürftigen vor der erstmaligen Verhinderung mindestens sechs Monate in der häuslichen Umgebung des Pflegebedürftigen gepflegt haben.

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GESCHÄFTSFÜHRERIN:
DIPL. -PÄD. BARBARA APELT

QUALITÄTSBEAUFTRAGTE & STELLVERTRETENDE PFLEGEDIENSTLEITERIN:
ANJA VOßBERG

PFLEGEDIENSTLEITER(IN)
(PDL)

PDL

Die Geschäftsführerin und Diplompädagogin Barbara Apelt gründete 1998 das Unternehmen "Apelt-Ambulante Pflege & ....

Die Krankenschwester Anja Voßberg ist seit 2010 bei Apelt -Ambulante Pflege als Qualitäts- und Hygienebeauftragte aktiv....


PflegedienstleiterIn gesucht!

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Putzdienst für Jung und Alt

& Entlastungsleistungen gemäß SGB XI


HAUSWIRTSCHAFTSLEITER/IN

Wir wollen die Hauswirtschaft / unseren

Putzdienst weiter ausbauen. 

Wir suchen gelernte HauswirtschafterInnen

und HauswirtschaftsleiterInnen.

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Verwaltung


Marianne Klinner
Pamela Herrmann

Marianne Klinner ist von

   Anfang an Buchhalterin bei

  Apelt-Ambulante Pflege ....

         

Pamela Herrmann ist seit September

 2003 Buchhalterin bei

Apelt-Ambulante Pflege.Von

2009 - 2014 erwarb sie...... 

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