hauswirtschaftliche Versorgung
Die
hauswirtschaftliche Versorgung gehört nicht in
den Bereich der Grundpflege.
Leistungen
im Rahmen der hauswirtschaftlichen
Versorgung werden von den Pflegekassen übernommen, soweit der
pflegerische
Anteil im Vordergrund steht. Bei dem Erstbesuch
wird der Bedarf an Pflege und Hauswirtschaft gemeinsam mit dem Kunden
festgelegt und eine speziell auf den Kunden angepasste
Leistungserbringung
geplant.
- Einkaufen
- Zubereitung
von
Mahlzeiten (Kochen)
- Reinigen
der Wohnung
- Treppenhausreinigung
- Geschirr
reinigen,
Müllentsorgung usw.
- Wechseln/Waschen
der
Wäsche/Kleidung
- Beheizen
- Fensterputzen